Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Seenotsignalrakete
nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsterminen
Zulassungsanträge für den SKN laden Sie bitte herunter (Downloads) und senden diese mit den entsprechenden Unterlagen an den Prüfungsausschuss.

Die Lehrgangs/Prüfungsgebühr beträgt 115,00 Euro und muss vor Lehrgangsbeginn auf unser Konto gutgeschrieben sein.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit den beizufügenden Unterlagen, sowie die Prüfungsgebühren müssen spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen Termin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Klären Sie bitte vor Abgabe Ihrer Prüfungsunterlagen, ob an dem von Ihnen gewünschten Termin noch Plätze frei sind.

ACHTUNG: Sollte eine Prüfung aus Gründen, die nicht vom Prüfungsausschuss zu vertreten sind, ausfallen oder kurzfristig verlegt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten!

Die Prüfungen beginnen jeweils zu den angegebenen Zeiten.

Bei verspätet eingegangenen Prüfungsunterlagen sowie Prüfungsgebühren wird die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt.
Datum Lehrgangsort Lehrgangsbeginn
xx.xx.2013 Kempen
26.01.2014 Duisburg 10:00 Uhr
23.02.2014 Duisburg 10:00 Uhr
30.03.2014 Duisburg 10:00 Uhr
27.04.2014 Duisburg 10:00 Uhr
25.05.2014 Duisburg 10:00 Uhr
29.06.2014 Duisburg 10:00 Uhr
27.07.2014 Duisburg 10:00 Uhr
31.08.2014 Duisburg 10.00 Uhr
28.09.2014 Duisburg 10:00 Uhr
26.10.2014 Duisburg 10:00 Uhr
30.11.2014 Duisburg 10:00 Uhr
28.12.2014 Duisburg 10:00 Uhr


aktuelles
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) weist nach, dass der Inhaber die entsprechende Sachkunde zum sicheren Umgang mit einer Signalpistole hat und ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu erhalten.