Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und
Sprengstoffrecht (SKN) weist nach, dass der Inhaber die entsprechende
Sachkunde zum sicheren Umgang mit einer Signalpistole hat und ist der neben der
Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine
Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu erhalten.