Herzlich willkommen
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittelnach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)
weist nach, dass der Inhaber die entsprechende
Sachkunde zum sicheren Umgang mit einer
Signalpistole hat und ist der neben der
Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu
erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte
für eine Signalpistole zu erhalten.
